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Suizidale Tendenzen erfragen

Suizidale Tendenzen erfragen

Ein akutes suizidales Risiko liegt vor, wenn ernsthafte Suizidgedanken, starke Gefühle von Hilflosigkeit und Schuld, sozialer Rückzug, große Unruhe, die Ankündigung eines Suizids und/oder konkrete Pläne festgestellt werden. Wenn man die Vermutung hat, dass eine Person einem akuten Suizidrisiko ausgesetzt ist, sollte man sich nicht scheuen, die Person direkt darauf anzusprechen (z.B. „Sie scheinen sehr bedrückt und verzweifelt zu sein. Denken Sie manchmal darüber nach, sich das Leben zu nehmen oder sich selbst zu verletzen?“)

Es ist nicht der Fall, dass solche Fragen suizidale Gedanken und Verhaltensweisen, die vorher noch nicht da waren, auslösen. Außerdem kann die direkte Nachfrage eine große Erleichterung für eine Person sein, die tatsächlich suizidal ist. Wenn die Person das Vorliegen von Suizidgedanken bestätigt, sollte man versuchen herauszufinden, wie intensiv diese Gedanken sind und ob die Person bereits konkrete Pläne gemacht hat oder in der Vergangenheit bereits suizidales Verhalten gezeigt hat. Es gilt, dass die Gefährdung umso größer ist, je konkreter die Gedanken und Pläne sind. Auch suizidale Häufung in der Familie ist ein Risikofaktor.

Man sollte aufmerksam zuhören und herausfinden, ob andere Personen hinzugezogen werden können, wie zum Beispiel ein Familienmitglied oder der Hausarzt oder Psychotherapeut. Es ist wichtig zu wissen, dass eine suizidale Krise immer ein vorübergehender Zustand ist und es ist entscheidend zu verhindern, dass sich die betroffene Person in dieser akuten Phase Schaden zufügt. Die suizidale Person sollte, wann immer es möglich ist, in Entscheidungen einbezogen werden. Man sollte nicht voreingenommen oder erschrocken wirken, sondern empathisch zuhören und Hilfe für den Betroffenen suchen. Entweder indem man die Person dazu ermutigt, das selbst zu tun oder aber eigenmächtig Hilfe holt.

Wenn die Person die Kriterien für eine Zwangseinweisung erfüllt, sollte man sicherstellen, dass diese auch erfolgt. Aber auch wenn die Kriterien für eine Zwangseinweisung nicht erfüllt sind, sollte man versuchen den Zugang zu psychiatrischen Hilfsangeboten sicherzustellen. Eine suizidale Person sollte niemals allein gelassen werden: es sollte abgesichert sein, dass Familienangehörige oder andere wichtige Personen vor Ort sind, die sich der Verantwortung für die Sicherheit des Betroffenen bewusst sind und diese auch annehmen.

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